Logo Klötzing RechtsberatungDie Grenzen legaler Steuereinsparung und illegaler Steuerhinterziehung sind mitunter fließend und für den steuerlichen Laien nicht immer klar erkennbar. Ist man allerdings zur Zielscheibe steuerstrafrechtlicher Ermittlungen geworden, so ist eine fundierte Beratung und Vertretung ganz besonders wichtig. Die Folgen eines solchen Verfahrens angesichts der zehnjährigen steuerlichen Verjährungsfrist können regelmäßig existenzbedrohend sein. Unvorsichtige Äußerungen gegenüber den Ermittlungsbehörden können Anlass zur Annahme einer Steuerhinterziehung sein oder auch den Grundstein für umfassende Hinzuschätzungen der Finanzverwaltung sein.

Neben steuerlichem Wissen sind auch profunde steuerstrafrechtliche Kenntnisse erforderlich, um die Rechte des Mandanten gegenüber den Fahndungsbeamten, der Bußgeld- und Strafsachenstelle oder auch der Staatsanwaltschaft und dem zuständigen Gericht geltend zu machen.

Falls eine Straftat noch nicht entdeckt worden ist, kommt die Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige in Betracht. Dabei sind penibel die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, um nicht – wie bei einigen prominenten Fällen – die Wirksamkeit der Selbstanzeige zu gefährden. Ich biete in diesem Zusammenhang die Beratung aus einer Hand, d.h. soweit nicht durch mich allein, dann in Zusammenarbeit mit den steuerlichen Beratern meiner Mandanten und/oder anwaltlichen Kollegen in Kooperation.

Das Leistungsspektrum im Bereich des Steuerstrafrechts umfasst:

  • Prüfung der Möglichkeiten einer Selbstanzeige
  • Vorbereitung bzw. Abgabe einer strafbefreienden steuerlichen Selbstanzeige
  • Vertretung im Rahmen steuerstrafrechtlicher Ermittlungsmaßnahmen (Unterstützung im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen)
  • Geltendmachung strafprozessualer Abwehransprüche
  • Einsichtnahme in die steuerstrafrechtlichen Ermittlungsakten und Abgabe von Stellungnahmen gegenüber den Ermittlungsbehörden
  • Überprüfung der Schätzungen der steuerstrafrechtlichen Ermittlungsbehörden
  • Rechtsbehelfe bzw. Rechtsmittel gegen Steuerbescheide und Maßnahmen der Ermittlungsbehörden
  • Vertretung gegenüber dem Finanzamt für Fahndung und Strafsachen, insbesondere im Hinblick auf eine Einstellung des Verfahrens
  • Vertretung im Rahmen eines etwaigen gerichtlichen Hauptverfahrens