Logo Klötzing RechtsberatungSeit vielen Jahren bildet das Recht der erneuerbaren Energien und alle hiermit in Zusammenhang stehenden Rechtsbereiche einen Schwerpunkt meiner Beratungspraxis.

Ich begleite meine Mandanten auf Grundlage jahrelanger Praxiserfahrung von der Projektidee über deren Strukturierung bis hin zur optimierten Umsetzung und bei der nachgelagerten Betreuung. Unter Berücksichtigung rechtlicher und steuerlicher Rahmenbedingungen erstelle ich ein auf individuelle Vorhaben maßgeschneidertes Konzept und begleite dies langfristig. Dabei bediene ich mich zu meiner Unterstützung im steuerlichen Bereich auch entweder der steuerlichen Berater meiner Mandanten oder einer anwaltlichen Kooperation.

Ich übernehme im Rahmen der rechtlichen und steuerrechtlichen Begleitung von regenerativen Energieprojekten, Publikumsfondgesellschaften und Bürgerbeteiligungsgesellschaften nach der Projektkonzeption die Erstellung oder die Überprüfung des komplexen Vertragswerks. Die Beratungstätigkeit beinhaltet auch die Unterstützung der Vertragsverhandlungen mit den Projektpartnern.

Neben einer Vielzahl von Windparks habe ich bisher auch Biogasanlagen, Biomasseheizkraftwerke und Solarprojekte betreut.

Darüber hinaus übernehme ich die laufende Beratung und Vertretung von Unternehmen aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien, wenn es beispielsweise um Vertragsverhandlungen über den Abschluss von Nutzungsverträgen über Grundstücke, die dingliche Sicherung der Ansprüche zur Errichtung und dem Betrieb von Energieerzeugungsanlagen, von Vollwartungsverträgen sowie im Zusammenhang mit Fragen rund um das EEG, beispielsweise der Direktvermarktung geht.

Ich unterstütze Anlagenbetreiber außerdem nach einem Schadenfall bei der Durchsetzung von Mängelhaftungsansprüchen gegenüber Herstellern von Energieerzeugungsanlagen und Schadensersatzansprüchen gegenüber Versicherern. In der Vergangenheit habe ich für eine Vielzahl von Betreibergesellschaften erfolgreich solche Ansprüche durchgesetzt.

Meine Beratungstätigkeit erfasst weiterhin insbesondere auch die Begleitung des Verkaufs oder Kaufs von Betreibergesellschaften, unabhängig davon, in welcher Form – asset oder share deal – dieser erfolgen soll. Ich bin für Verkäufer als auch Käufer aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit auf diesem Gebiet prädestiniert, solche Transaktion bereits im Vorfeld zur Vermeidung von Risiken im Rahmen einer sogenannten rechtlichen due diligence in jeglicher Beziehung zu überprüfen.