Foto Bernd KlötzingTransparenz in Sachen Preisgestaltung ist selbstverständlich.

Die Vergütung anwaltlicher Tätigkeit unterliegt dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), nach einem festgeschriebenen Gebührenrahmen. Ich kläre zu Beginn der Beratung gerne über diese auf. Auf Wunsch und soweit rechtlich zulässig arbeite ich im Einzelfall auch auf Basis einer Honorarvereinbarung mit einem festgelegten Stundensatz.

Sprechen Sie mich gerne an.